Kosten / Ablauf


Kosten und Ablauf der Therapie / Behandlungsschwerpunkte

Kosten der Therapie:


Die Kostenübernahme einer verhaltenstherapeutischen Behandlung erfolgt in der Regel von der Krankenkasse. Dies bedeutet, dass Sie zum Erstgespräch und dann einmal pro Quartal die Chipkarte vorlegen müssen. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie im Vorfeld die Übernahme der Behandlungskosten mit Ihrer Krankenkasse absprechen.


Prinzipiell können die Kosten für eine Psychotherapie auch von Ihnen als Selbstzahler übernommen werden. Gründe hierfür können sein, dass die Kosten von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden oder Sie dies nicht wünschen.

Hierbei entfallen lange Wartezeiten und bürokratische Hürden. Für die Abrechnung der Leistungen wird die sog. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) angewendet.


Von mir zusätzlich angebotene Leistungen finden Sie hier.


Ablauf der Therapie:


Bringen  Sie bitte  zum  Erstgespräch  die Chipkarte des Patienten,  sowie mögliche Befunde aus Vorbehandlungen mit.


Im  Erstgespräch  werden wir über Ihr aktuelles Anliegen und Probleme,  sowie über die weitere Vorgehensweise sprechen.

Zu Beginn der Therapie sind fünf Sitzungen vorgesehen - die so genannten probatorischen Sitzungen. Hier haben Patient und Therapeutin die Möglichkeit, sich erstmal kennen zu lernen. Die Probleme des Patienten werden genau besprochen und die Therapeutin prüft, ob die Vorraussetzungen für eine Behandlung nach Richtlinienverfahren gegeben ist. Anschließend werden die Ziele einer möglichen Therapie  festgelegt. Entscheiden sich Therapeutin und Patient (bzw. die Eltern/Bezugspersonen) zur Aufnahme einer Therapie, werden die organisatorischen Abläufe wie z.B. regelmäßiger wöchentlicher Behandlungstermin sowie die geplante Dauer der Verhaltenstherapie (zwischen einem halben Jahr und länger) gemeinsam besprochen.

Vor der Aufnahme der Psychotherapie ist ein Untersuchungstermin beim Kinder-  bzw. Hausarzt notwendig, um körperliche Erkrankungen auszuschließen. Dazu erhalten Sie von mir während einer probatorischen Sitzung eine Konsiliaranforderung zur Vorlage bei Ihrem Arzt.

Der Einbezug von Eltern bzw. Bezugspersonen spielt in der Therapie von Kindern eine  zentrale Bedeutung. Auch bei Jugendlichen kann es hilfreich sein, die Eltern mit einzubeziehen.  Dies ist jedoch abhängig von den Therapiezielen und dem Einverständnis des Jugendlichen.



Behandlungsschwerpunkte:


Eine psychotherapeutische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen kann sinnvoll sein bei:




    R
egulations- und Fütterstörungen


Entwicklungsstörungen

Ängste

Zwänge

Depressionen

Einnässen, Einkoten

emotionale Störungen

Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen

Störung des Sozialverhaltens

seelische Probleme nach traumatischen Erlebnissen

Trennungs- und Scheidungsfolgen

Essstörungen

Schulschwierigkeiten

Persönlichkeitsstörungen

andere Verhaltensauffälligkeiten